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Lärmschutz in Orchestergräben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Vabeg Eventsafety D   
05.01.2008

 

Mitteilung:
Ab dem 15. Februar 2008 ist die Übergangsfrist einer EU Richtlinie vorbei, wonach Lärm am Arbeitsplatz geregelt wird.

In einem Orchestergraben treten teils bis zu 135dB (Dezibel) an. Erlaubt sind dann nur noch 85dB Dauerbelastung.

Angeblich soll die Verordnung unter Denkmalschutz stehende Häuser ausschließen, wie zum Beispiel das Bayreuther Festspielhaus.

 

Quelle: Augsburger-Allgemeine
(Inhalte und Zahlen von Vabeg nicht kontrolliert!)

Letzte Aktualisierung ( 13.06.2008 )
 
 
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