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Mobile Trinkwasserversorgung (DVGW, KTW) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eventtechniker.de   
30.07.2007

Quelle: Stadt Donauwörth - Info zur Trinkwasserversorgung im mobilen Bereich

Information über Installation und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Zu dessen Schutz bestehen gesetzliche Grundlagen, die auch für nicht ortsfeste Lebensmittelbetriebe uneingeschränkt gelten. Um zu vermeiden, dass es durch die Verwendung ungeeigneter Installationen bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern und somit zu einer Gesundheitsgefährdung der Veranstaltungsbesucher kommt, bitten wir Folgendes zu beachten:

1.) Die verwendeten Materialien (z.B. Schläuche, Rohre, Armaturen usw.) müssen für Trinkwasser zugelassen und zertifiziert sein:
- Schläuche müssen gemäß KTW-Empfehlung des Umweltbundesamtes und gemäß DVGW W 270 geprüft sein (Prüfzeugnisse).
Für Trinkwasserschläuche ist die KTW- Kategorie A einzuhalten. Wir empfehlen sich bei Ersatz oder Neuanschaffung eines Trinkwasserschlauches ein aktuelles Zertifikat aushändigen zu lassen.
Wichtig: Halten Sie gültige Prüfzeugnisse (DVGW W 270 und KTW) der von Ihnen verwendeten Schläuche vor Ort für Kontrollen der behördliche Kontrollen bereit.
- Rohre und Armaturen müssen mit einer DIN/DVGW W 270 Registriernummer gekennzeichnet sein.

2.) Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (Auflager schaffen).

3.) Um ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und damit eine gesundheitliche Gefährdung Dritter zu vermeiden, ist an den Verbrauchsstellen der Trinkwasserentnahme
- bei direktem Einfließen in z.B. Spülbecken ein Mindestabstand von 2 cm zwischen Wasseraustritt und höchstmöglichem Wasserstand einzuhalten
- bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten ist eine Einzelabsicherung (Rohr- belüfter und Rückflußverhinderer) vorzunehmen

4.) Der Betreiber/Benutzer einer Trinkwasseranschluss- und Entnahmestelle ist für den ord-nungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich. Dazu ist es erforderlich, dass vor dem jeweiligen Gebrauch bzw. nach längerem Stillstand die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig gespült wird und nach Erfordernis mit zugelassen und geeigneten Mitteln desinfiziert wird. Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, eventuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, nach vollständiger Trocknung (der Innenwand!) mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späteren Gebrauch auszuschließen.

Beachten Sie bitte, dass die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geahndet werden kann.


Link zum Merkblatt - Installation und Betrieb Trinkwasserversorgungsanlage -

Letzte Aktualisierung ( 30.07.2007 )
 
 
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