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Erläuterungen zur Änderung der Frequenznutzung in Deutschland für drahtlose Mikrofone PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von APWPT .org   
12.03.2010

- Die „Verwaltungsvorschrift nichtöffentlicher mobiler Landfunk“ (VVnöml) wurde im März 2010
  geändert
- Das UHF Band bleibt den drahtlosen Mikrofonen erhalten!
- Änderungen für drahtlose Mikrofone und In-Ear Monitor Systeme


Aktuelle UHF Frequenzzuteilung bleibt vorerst in Kraft
Der Zugang zu Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur zum 3. März 2010 neu geordnet.    
→ VVnömL: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18297.pdf
Auslöser ist die Neuzuweisung des Frequenzbereiches 790 MHz bis 862 MHz für den drahtlosen Netzzugang (die drahtlose Internetversorgung). Dieses erfolgt durch den Aufbau von Mobilfunktechnik und soll in einem ersten Schritt vorrangig den ländlichen Raumes versorgen, später aber auch die Ballungsgebiete.
Derzeit arbeiten drahtlose Mikrofone mehrheitlich im den Bereichen 790 bis 814 MHz und 838 bis 862 MHz. Die Nutzung durch professionelle Nutzer ist bis 31.12.2015 bundesweit kostenlos.       
→ Vfg.91/2005: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4469.pdf


Keine Veränderung im Bereich 863 bis 865 MHz
Dieser Frequenzbereich bleibt von allen hier beschriebenen Regelungen unbeeinflusst. In diesem Frequenzbereich können nach wie vor drahtlose Mikrofone, In-Ear Monitor Systeme, drahtlose Kopfhörer, Hörhilfen kostenfrei betrieben werden – europaweit.
→ Vfg. 7/2006: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5005.pdf


Was ändert sich?
Bereits 2010 ist damit zu rechnen, dass der Ausbau des drahtlosen Internets beginnt. Dieser wird dann die oben genannten Frequenzen im Bereich 790 – 862 MHz belegen, die bisher hauptsächlich von drahtlosen Mikrofonen und IEM genutzt wurden. Dann wird es, abhängig vom Ausbaugrad des drahtlosen Internets bzw. neuer Mobilfunknetze, zu Störungen kommen. Der Parallelbetrieb von Mikrofonen und Internet oder Mobilfunk ist nicht möglich.
Es empfiehlt sich bei Feststellung von Störungen auf andere Frequenzen auszuweichen.
Sind keine Störungen festzustellen, können 790 bis 814 MHz und 838 bis 862 MHz bis zum 31.12.2015 Gebühren- und anmeldefrei für den Betrieb von drahtlosen Mikrofonen weiter genutzt werden. Danach endet die bisherige Allgemeinzuteilung und diese Frequenzen können nur noch mit kostenpflichtiger Einzelzuteilung genutzt werden (Rechenbeispiel folgt weiter unten).


Neuer Frequenzbereich 710 bis 790 MHz
Ab sofort können Frequenzen im Bereich 710 bis 790 MHz für professionelle Anwendungen eingesetzt werden. Für die Nutzung der Frequenzen muss eine kostenpflichtige Einzelzuteilung seitens der Bundesnetzagentur erteilt werden. Die tatsächlichen Betriebsfrequenzen in dem zugeteilten Frequenzbereich können durch den Zuteilungsinhaber, den Frequenznutzer, selbst ausgewählt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass vorrangige Anwendungen (insbesondere der Fernsehempfang) nicht gestört werden.


Weitere Frequenzen 470 bis 710 MHz
Dieser Frequenzbereich kann, mit Ausnahme von 606 bis 614 MHz, auch weiterhin von der Bundesnetzagentur zugeteilt werden. Der Bereich 470 bis 710 MHz ist allerdings bevorzugt für die Rundfunkproduktionen öffentlicher und privater Programmanbieter zugewiesen. Das Anmeldeverfahren ist identisch zur Nutzung im Bereich 710 bis 790MHz.


Was kostet eine Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur und wie ist das Anmeldeverfahren?
Dazu ist in der Frequenzgebührenverordnung ausgeführt:
1. Punkt B. 4. 13.  Gebühren für eine „Durchsagefunkanlage“ (Führungsfunkanlagen, drahtlose
    Mikrofonanlagen): einmalig 130,00 Euro pro Antrag     
    Dieser Betrag beinhaltet einmalige Verwaltungskosten unabhängig von der Anzahl von drahtlosen
    Mikrofonen, die in der Anlage genutzt werden.
2. Zusätzlicher Frequenznutzungs- und EMV Beitrag     
    Die Summe aus Frequenznutzungs- und EMV Beitrag beträgt zurzeit 9,10 € pro Sender und Jahr.
    Kostenbeispiel:
    Eine Verleihfirma (Vermieter) mit 20 drahtlosen Systemen zahlt für eine Zuteilung einmalig 130,00€.   
    Hinzu kommt dann noch pro Jahr ein Beitrag von 9,10 € pro Strecke. Das sind in diesem Fall 182,00 €
    pro Jahr. Also in Summe 130,00 € + 182,00 € = 312,00 € im ersten Jahr; jedes weitere Jahr nur noch
    182,00 €.
    Einschränkung: Die Einzelzuteilung ist grundsätzlich auf 10 Jahre befristet.
3. Erweiterung bestehender Einzelzuteilungen, Anmeldung von zusätzlichen Strecken: Eine bestehende
    Frequenzzuteilung kann auf Antrag erweitert werden. Das kostet 60,00 € zuzüglich der unter Punkt 2
    genannten Jahresgebühr pro Strecke.
    Achtung: Wird eine genehmigte Anlage verliehen, dann muss mit dem Betreiber der Anlage ein    
    Vertrag der zeitweiligen Überlassung geschlossen werden! Der Inhaber der Zuteilungsurkunde ist
    verantwortlich für die Einhaltung der Zuteilungsbedingungen.
 
Antrag auf Einzelzuteilung
Die Einzelzuteilung für eine Anlage erfolgt auf Antrag, der an die Bundesnetzagentur gerichtet werden muss. Ein Antragsformular mit Ausfüllungshinweisen ist hier erhältlich:  
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5710.pdf
 
 
Befristete Einzelzuteilung
Für Tourneen gibt es die Möglichkeit einer befristeten Einzelzuteilung. Es können Frequenzen im Bereich 470 – 790 MHz für die Dauer der Tournee und auf die Spielorte befristet beantragt werden. Die Kostenermittlung erfolgt wie bei der Einzelzuteilung.
Wo werde ich beraten, wo kann ich mich anmelden?
Zuständig ist Ihre regionale Außenstelle der Bundesnetzagentur. Eine Liste der Außenstellen ist hier aufgeführt:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/9d15134972385b43848c8432d77fc305,0/Ueber_die_Agentur/Au_enstellen_3z.html
 
Alle Angaben ohne Gewähr!
 
 
Der Berufsverband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie (Association of Professional Wireless Production Technologies, APWPT) vertritt die Interessen der Hersteller und Nutzer drahtloser Funksysteme. Er setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für den Erhalt der für diese Technik benötigten Frequenzen ein.      
Zurzeit vertritt der APWPT 14 Verbände mit rund 25000 Mitgliedern und 22 weitere Organisationen aus insgesamt 7 Ländern.
Durch die konsequente Vernetzung von internationalen Experten aus Applikation, Standardisierung, Regulierung, Produktentwicklung, Wissenschaft und Lobbyarbeit wird ein Höchstmaß an Sachkompetenz angestrebt.      

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.apwpt.org.         

Association of Professional Wireless Production Technologies e. V.
c/o Matthias Fehr
Erlanger Str. 9
D-91083 Baiersdorf
Tel.: +49 (0) 9133 60 76 864
Fax: +49 (0) 9133 60 76 865
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Letzte Aktualisierung ( 12.03.2010 )
 
 
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